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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10   

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https://dejure.org/2010,22589
OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10 (https://dejure.org/2010,22589)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.11.2010 - 2 O 148/10 (https://dejure.org/2010,22589)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. November 2010 - 2 O 148/10 (https://dejure.org/2010,22589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, Art 8 MRK, § 75 VwGO
    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8
    Heilbarkeit einer verfrüht, vor Ablauf der Sperrfrist erhobenen Untätigkeitsklage; Beurteilung der Integration eines Ausländers in die sozialen Verhältnisse der Gesellschaft in wirtschaftlicher Hinsicht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heilbarkeit einer verfrüht, vor Ablauf der Sperrfrist erhobenen Untätigkeitsklage; Beurteilung der Integration eines Ausländers in die sozialen Verhältnisse der Gesellschaft in wirtschaftlicher Hinsicht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Ist die Untätigkeitsklage vor Ablauf der in § 75 Satz 2 VwGO bestimmten Sperrfrist verfrüht erhoben worden, so ist dieser Mangel durch den Ablauf der Frist während des Verwaltungsgerichtsverfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung heilbar; das Gericht muss den Ablauf der Sperrfrist abwarten und das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 75 Satz 3 VwGO aussetzen (BVerwG, Urt. v. 20.01.1966 - I C 24.63 -, BVerwGE 23, 135).

    Ist die Klage vor Ablauf der in § 75 Satz 2 VwGO bestimmten Frist verfrüht erhoben worden, so ist deshalb dieser Mangel durch den Ablauf der Frist während des Verwaltungsgerichtsverfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung heilbar (BVerwG, Urt. v. 20.01.1966 - I C 24.63 -, BVerwGE 23, 135; Urt. v. 24.02.1994 - 5 C 24.92 -, NVwZ 1995, 80; Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 75 RdNr. 6, m. w. Nachw.).

    Gleichwohl hätte das Verwaltungsgericht die Klage in diesem Zeitpunkt nicht als unzulässig abweisen können, sondern hätte den Ablauf der Sperrfrist abwarten und das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 75 Satz 3 VwGO aussetzen müssen (BVerwG, Urt. v. 20.01.1966, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 75 RdNr. 17).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Ist dies zu bejahen, kann auch eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNrn. 20 ff.).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, Juris).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, etwa aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Ist die Klage vor Ablauf der in § 75 Satz 2 VwGO bestimmten Frist verfrüht erhoben worden, so ist deshalb dieser Mangel durch den Ablauf der Frist während des Verwaltungsgerichtsverfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung heilbar (BVerwG, Urt. v. 20.01.1966 - I C 24.63 -, BVerwGE 23, 135; Urt. v. 24.02.1994 - 5 C 24.92 -, NVwZ 1995, 80; Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 75 RdNr. 6, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Ob eine solche Fallkonstellation für einen Ausländer in Deutschland vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland, zum anderen aber auch von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.03.2009 - 10 LA 377/08 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10
    Bei der Frage, ob eine Integration eines Ausländers in die sozialen Verhältnisse in die hiesige Gesellschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht gelungen ist, ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen; hingegen ist es nicht entscheidend, ob den Betroffenen insoweit ein Verschulden trifft (NdsOVG, Beschl. v. 17.11.2006 - 10 ME 222/06 - AuAS 2007.28; BayVGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 24 C 1327.06 - Juris; Burr in: GK-AufenthG II - § 25 RdNr. 157).
  • VG Magdeburg, 04.05.2011 - 9 B 112/11

    Ausländerrecht; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Täuschung über

    Im Einzelfall lässt sich die Unzumutbarkeit der Ausreise und damit ein Anspruch auf Legalisierung eines langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet ableiten (vgl. hierzu im Einzelnen: Burr in: GK AufenthG, II - § 25 Rdnr. 143 ff.), wobei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. B. v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, juris, B. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, juris, B. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 - sowie B. v. 08.11.2010 - 2 O 148/10 - jeweils.
  • OVG Bremen, 01.07.2011 - 1 S 49/10

    Untätigkeitsklage, Strafverfahren, Ausländerbehörde, Amtsermittlung,

    In einem solchen Fall hat das Verwaltungsgericht das Hauptsacheverfahren gemäß 75 Satz 3 VwGO auszusetzen und darf den Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der Begründung ablehnen, die Klage sei (noch) unzulässig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 O 148/10 -, juris).
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